Tierarzt Winsen Luhe
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Aktuelle Informationen von Ihrer Tierarztpraxis Heinecke

DEFAULT : Mit dem Vierbeiner auf Reisen - was es zu beachten gibt
28.01.2015 21:31 (7320 x gelesen)

Seit Jahresbeginn 2012 wurden die Einreisebestimmungen in viele Länder der EU für uns alle vereinfacht. So entfällt die bis dato vorgeschriebene Tollwuttiterbestimmung für Schweden Norwegen, GB, Malta und Irland

Zwingend vorgeschrieben für die Einreise in einen EU-Staat sind also:

  • Ein mitgeführter EU-Heimtierausweis, in dem das Tier durch einen Mikrochip eindeutig identifiziert werden kann.
  • In ihm muss eine gültige Tollwutimpfung (für einen frisch geimpften 12 Wochen alten Welpen gilt dabei eine Wartefrist von 21 Tagen bis zur Einreise!) dokumentiert sein.


Die Entwurmung vor allem gegen den Fuchsbandwurm, wird nicht mehr zwingend vorgeschrieben, jedoch empfohlen. Ausnahme! sind dabei die sogenannten 3.-Länder wie Norwegen, aber auch Finnland. Diese schreiben eine Entwurmung mit dem Wirkstoff Praziquantel oder Episquantel vor der Einreise dringed vor, welche am Urlaubort nach 7 Tagen, mit tierärztlicher Bescheinigung vor Ort, auch wiederholt werden muss. Unsere gängigen Entwurmungstabletten (Milbemax®, Cestem®, Profender®) enthalten alle mindestens einen dieser Wirkstoffe.

Desweiteren ist die Einfuhr bestimmter Hunderassen nach wie vor in Frankreich z.B. strafbar, in vielen anderen Ländern werden Einfuhrverbote erteilt. Um welche Rassen es sich dabei handelt, oder ob für Ihren Hund ein Leinen- oder Maulkorbzwang besteht, sollten Sie unbedingt vor Reiseantritt in Erfahrung bringen. Diese gelten z.B. in Frankreich auch für jeden Rottweiler-Mix. Auch regionale Besonderheiten sollten Sie beachten, so darf Ihr Hund im Ungarn-Urlaub z.B. auch nicht im Balaton baden gehen. Wissenswert ist auch, ein Heimtier in den Islandurlaub mitnehmen zu wollen bereitet derartig unwürdige Umstände, wie eine mehrmonatige Quarantäne in völliger Isolation, dass davon unbedingt abzuraten ist.

Eine Reise in nicht gelistete 3.-Länder, wie Ägypten, Türkei, Marokko oder Tunesien stellt sich ebenfallt nur auf der Hinreise unproblematisch dar. Um danach wieder in die EU einreisen zu wollen, müssen die Tiere ebenfalls eine mehrmonatige Quarantäne, sowie eine Tollwuttiterbestimmung über sich ergehen lassen. Leider stellen wir immer wieder fest, dass Tiere illegal von dort her eingeführt werden. Bitte beachten Sie doch aber, dass vor allem die Tollwut in vielen Osteuropäischen Ländern immernoch endemisch ist und diese über diesen Weg wieder eingeschleppt werden kann.

Sie sehen liebe Tierfreunde, einiges ist einfacher geworden wenn Bello mit auf Reisen geht. Fragen Sie in unserer Praxis gerne auch nach einer individuell zusammengestellten Reiseapotheke für Ihren Liebling, welche unter Umständen auch etwas gegen Reiseübelkeit enthalten sollte. Und denken Sie bitte auch unbedingt an eine wirksame Zeckenprophylaxe am Reisezielund die von uns empfohlene Entwurmung nach dem Urlaub, um nicht nur Ihren Liebling, sondern auch seine Artgenossen vor evt. mitgebrachten Krankheiten zu schützen.

Ihre Tierarztpraxis Heinecke


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