Liebe Tierbesitzer,zecke

Ein Floh- oder Zeckenbefall Ihrer Vierbeiner ist, wie Sie sicher wissen, nicht nur eine Frage des Juckreizes und einer lokalen Entzündung, sondern leider auch sehr oft Ursache für die Ansteckung mit gefährlichen Parasitosen. Hierunter fallen z.B. die sogenannten “Reisekrankheiten” wie Babesiose oder Erlichiose, welche hauptsächlich in Südeuropa anzutreffen sind, aber ihren Weg bereits auch in nördlichere Gefilde gefunden haben. Manifeste Borelliosen und Anaplasmosen haben wir in unserer Praxis bereits bei Hunden diagnostiziert, welche ihren Wohnort hier, nie verlassen haben. Ihre Überträger sind Auwaldzecken (Dermacentor reticulatus), die Braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus) oder der gemeine Holzbock (Ixodes rizinus). Flöhe sind neben ihrem Vermögen eine Flohspeichelallergie auszulösen, ebenfalls in der Lage mit der Blutmalzeit Krankheiten zu übertragen.

Gerade ein milder Winter wie dieser, wird uns bald eine rege Zeckenplage bescheren, Flöhe indess überwintern am liebsten im Haus.

In einem Gespräch in unserer Praxis finden wir gemeinsam eine geeignete Möglichkeit zur Prophylaxe, um Ihr Tier vor den Parasiten zu schützen. Neben den bekannten Spot-On Verfahren (Expot®, Frontline/-Combo®, Advocate®) welche monatlich aufgetragen werden müssen, besteht auch die Möglichkeit einem akuten starken Flohbefall mit eine Tablettengabe (Capstar®) zu begegnen (und mit einem Spot-On zu kombinieren!), oder die Flöhe unfruchtbar zu machen (Program®). Alternativ, neben dem Scalibor®-Halsband für Hunde, haben wir nun auch ein wirksames Präparat in Halsbandform für Katzen (Seresto®). Die Wirkungsdauer gegen einen Floh- und Zeckenbefall, beträgt 7-8 Monate, die Entwicklung von Flohlarven in der Umgebung wird dabei ebenfalls gehemmt.

Warten Sie nicht darauf, dass Ihr Tier die Plage mit nach Hause bringt, sondern handeln Sie vorbeugend. Wir beraten Sie gern!

Ihre Tierarztpraxis

 

“Kaninchenpest im Landkreis Lüneburg”,

so heißt es in einer aktuellen Information aus dem Lankdkreis Lüneburg, liebe Tierbesitzer.

Gemeint ist die Viruserkrankung Myxomatose, welche zuletzt zahlreiche Kaninchen aus Wildbeständen, aber auch Hauskaninchen in unserer Region befallen hat. Die Erkrankung breitet sich in Schüben aus. Besonders unter feuchtwarmen klimatischen Bedingungen, wie dieser Sommer sie bot, werden vor allem dichte Wildkaninchenpopulationen über Stechmücken oder Flöhe, aber vor allem auch durch direkten Tierkontakt durchseucht. Die Erkrankung verläuft in der Regel tödlich, vereinzelt überlebende Kaninchen gelten als Erregerreservoir. Die ersten Symptome äußern sich nach 3-9 Tagen meist in Lidbindehautentzündungen, die später eitrig und ödematös werden. Hinzu kommen Schwellungen im Gesichtsbereich, an den Genitalien und Ohren. Nach caKaninchen Myxomatose. 1-2 Wochen verenden die Tiere. Eine mildere “knotige Form” wird beschrieben, bei der anstatt Gewebsschwellungen, Knötchen an den betreffenden Stellen (v.a. Ohrränder) auftreten.  

Da bereits Rassekaninchen-Ausstellungen auf Grund der aktuellen Seuchenlage abgesagt werden mussten, möchten wir Sie als Kaninchenbesitzer dringend dazu aufrufen, Ihre noch nicht durch eine Impfung geschützten Tiere schnellst möglich impfen zu lassen.

Ab einem Alter von 4 Wochen können gesunde Tiere bereits geimpft werden, eine Kombinationsimpfung mit RHD-Impfstoff z.B. ist möglich. Nach einer Wiederholungsimpfung nach ca 4 Wochen hält der Impfschutz sicher für die nächsten 4-6 Monate. Die reguläre Impfung gegen Myxomatose erfolgt also zweimal jährlich. Wobei der Beginn der Impfung außerhalb der feuchtwarmen Jahreszeit liegen sollte. Wir empfehlen die Erstimpfung Anfang April, so dass unsere Kaninchenpatienten beruhigt den Sommer über in heimischen Außengehegen verbringen können.

Sie sehen vielleicht, liebe Tierbesitzer, auch bei der Myxomatose der Kaninchen steht nicht unbedingt nur das Einzeltier im Vordergrund, sondern der gesamte Kaninchenbestand der Region und darüber hinaus. Also schützen Sie ihn doch einfach durch eine Impfung Ihres langohrigen Familienmitgliedes.

Bis zum nächsten Mal

Ihre Tierarztpraxis Heinecke

Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden ( NHundG)

Liebe Tierbesitzer,

zum 1.07.2011 tritt das Neue NHundG in Kraft, doch was bedeutet dies nun für Sie als langjährige Hundebesitzer, bzw. für jene die es werden wollen?

Folgendes beinhaltet die Neufassung des Gesetzes: Hunde, egal welcher Rasse und Größe, müssen mit Vollendung des 6.Lebensmonats gechippt sein. Eine Tätowierung, auch Ihres älteren Hundes, reicht nun nicht mehr zur Identifizierung. Danach muss das Tier in einer Zentralen Datenbank registriert werden. Diese Datenbank wird noch erstellt, Vorbilder sind z.B. Tasso oder der dt. Tierschutzbund. Die Meldepflicht hiimagesCAG0NHJ7erzu unterliegt einer zweijährigen Übergangsfrist. Wo genau das Tier registriert werden soll, werde man noch erfahren heißt es.

Für jene, die sich zum ersten Mal einen Hund in die Familie holen wollen, besteht die Pflicht eine Sachkundeprüfung abzulegen (sog. “Hundeführerschein”). Dies wird z.B. in Hundeschulen möglich sein. Haben Sie bereits einen Hund, oder hatten Sie einen in den letzten 10 Jahren (für mindestens 2 Jahre) und es sind bisher keine Probleme mit dem Tier aufgetreten, entfällt diese Pflicht und man spricht Ihnen automatische die nötige Sachkenntnis zu.  Ob und wann/wie lange Sie bereits einen Hund haben/hatten, wird dann dem Steuerregister entnommen werden können. Die Sachkundeprüfung muss der Halter absolvieren, nicht aber der Rest der Familie. Ihm obliegt es durch seine Kenntnisse einzuschätzen, wer sonst fähig ist sein Tier z.B. gassi zu führen. Auch dieser Sachkundenachweis gilt mit einer zweijährigen Übergangsfrist.

Der Halter muss eine Haftpflichtversicherung für sein Tier abgeschlossen haben (Mindestversicherungssumme 500´000EUR für Personen- und 250´000EUR für Sachschäden). Eine Solche Versicherung kostet ab ca. 50EUR/Jahr.

Diese Neufassung des Gesetzes entbindet nicht von der Steuerpflicht ihres Tieres und gilt vorbehaltlich der Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde, d.h. aber auch, besitzen Sie bereits eine solche Erlaubnis, ist eine weitere Sachkundeprüfung  nicht nötig. Über die Meldung im Steuerregister wird es der registrierenden Behörde später (ab dem 1.Juli 2013) auch möglich sein die Einhaltung des Gesetzes (Kennzeichnung und Meldung des Tieres, Sachkunde, Haftpflicht) zu überprüfen.

Es wird keinen generellen Leinenzwang oder Ähnliches geben, und für verantwortungsbewusste Hundehalter wird die Einhaltung der Gesetzeslage kein Problem sein. Viele unserer Welpenbesitzer fragen uns nach guten Hundeschulen und somit wird auch die Sachkundeprüfung zur reinen Nebensache.

Und noch eine gute Sache wird sich daraus ergeben: Kein Sommer mehr mit traurigen, vermeintlich herrenlosen Hundengesichtern an Autobahnraststätten.

In diesem Sinne.

Ihre Tierarztpraxis Heinecke

 

 

 

  Liebe Tierfreunde,

in den letzten Wochen hatten wir in unserer Praxis wieder vermehrt Fälle von Vierbeinern mit – dem Verdacht – einer Vergiftung durch Rattengift. Einer davon war bereits in einem so lebensbedrohlichen rattengiftStadium, dass dieser nur noch durch eine Bluttransfusion gerettet werden konnte.

 Rattengiftköder haben für gewöhnlich eine auffallende Färbung, wie leuchtend blau oder rot. In einem Fall hat ein Hund seinem Herrchen ein ca. kaffeepadgroßes Beutelchen mit türkiesem Inhalt gebracht. CAVE! Hierbei handelt es sich um Rattengift! Auch wenn bei deren Anwendung darauf geachtet werden soll, dass sie nicht von Hunden oder Katzen aufgenommen werden können, soll es doch vorgekommen sein, dass wahrscheinlich Ratten selbst die Köder von ihren Fressstellen verschleppt haben. Die Wirkungsweise besteht für gewöhnlich darin, dass die Blutgerinnung durch das Fehlen von Gerinnugnsfaktoren unterbleibt, diese können unter dem Einfluss des Giftes nicht durch die Leber gebildet werden. Dieser Effekt tritt ca. 6 Std nach Giftaufnahme ein. Ein gesunder großer Hund allerdings kann klinisch auch erst nach dem 3.Tag auffällig werden! Die Tiere sind dann meist apathisch und fallen durch ihre blassen Schleimhäute auf. Auch blutiger Stuhlgang und Urin können ein Symptom sein. 

Daher möchten wir Sie dringlichst darauf hinweisen, dass sie bereits bei dem Verdacht, ihr Tier könnte einen Fremdstoff aufgenommen haben, sofort bei Ihrem Tierarzt vorstellig werden. Die erste Hilfe besteht in der Regel darin ein Erbrechen auszulösen, hierdurch kann oftmals auch die Art des “Giftes” im Erbrochenen festgestellt werden. In leichten Fällen beläuft sich die Therapie auf ein Substitution von Vitamin K, welches für den Aufbau von Gerinnungsfaktoren essentiell ist. In schweren Fällen, manchmal nur Stunden später, kann aber auch eine Bluttransfusion nötig werden um das Tier vor dem Verbluten zu retten.

Sie sehen liebe Tierbesitzer, in Fällen einer Vergiftung spielt die Zeit bis zur Ersten Hilfe ein große Rolle. Also zögern Sie nicht mit Ihrem Tier vorstellig zu werden. Unter diesen Umständen sind wir für Sie selbstverständlich rund um die Uhr zu erreichen.

Ihre Tierarztpraxis Heinecke

 

Mir ist eine Katze zugelaufen, was nun? 

Nicht selten kommt es vor, dass Tierfreunde sich zugelaufener Katzen oder Hunde annehmen. Was im ersten Augenblick ein Akt der Nächstenliebe ist, sollte jedoch auch einige Fragen aufwerfen. Allen voran, wem gehört das Tier?

Fundtiere unterliegen rechtlich gesehen dem Fundrecht (BGB), werden also z.B. wie eine verloren gegangene Geldbörse behandelt. Sodann ist der Finder auch dazu verpflichtet den Fund des Tieres unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verhalten, der zuständigen Behörde (Ortspolizei) zu melden.

Darüber hinaus hat jedes Tierheim, jeder Tierarzt die Möglichkeit, wenn das Tier elektronisch gekennzeichnet ist, mit einem Chiplesegerät das Tier zu identifizieren. In diesen Fällen kann der Besitzer schnell ausfindig gemacht werden.

Was passiert jedoch, wenn das gefundene Tier verletzt ist oder krank erscheint? Und wer trägt die anfallenden Kosten?

Der Tierarzt ist verpflichtet in Notfällen dem Fundtier erste Hilfe zu leisten, die Kosten dafür trägt die Gemeinde. Allerdings nur, wenn es sich 1. Tatsächlich um ein Fundtier handelt (es gibt einen Besitzer) und 2. Der Fund rechtzeitig der Behörde gemeldet wurde, anderenfalls muss der Finder die Kosten für die Behandlung tragen. Die Behörde betrachtet in der Regel zunächst alle aufgefundenen Tiere als Fundtiere, es sei denn es handelt sich offensichtlich um ein Wildtier. Die Anzeigepflicht dient auch dazu, der zuständigen Behörde die Entscheidung über die Durchführung eventuell anfallender Maßnahmen zu überlassen. Sie tritt somit an Stelle des eigentlichen Besitzers, der laut Tierschutzgesetzt dazu verpflichtet ist, sich um Unterbringung und Versorgung seines Tieres zu sorgen.

Fragen gibt es diesbezüglich viele, liebe Tierfreunde.

Sprechen Sie uns gegebenenfalls doch einfach darauf an.

Ihre Tierarztpraxis Heinecke

  

Die Niere, ein Multitalent mit Schwachstellen

Liebe Tierfreunde, die Niere  erfüllt ein weites Spektrum an lebenswichtige Aufgaben in unserem und dem Körper unser lieben Vierbeiner. Dazu zählen z.B. die Ausscheidung von Stoffwechselprodukten, welche im Übermaß für den Organismus giftig sein können, die Regulation des Bludruckes, Aufrechterhaltung des Säure/Basen-Haushaltes oder aber auch die Bildung roter Blutkörperchen. So vielseitig wie Ihre Aufgaben, so empfindlich reagiert sie auch auf Schäden durch Giftstoffe z.B., aber auch im Alter geht physiologischerweise Nierengewebe “verloren”.

Das tückische daran, erst wenn 65-70% des Nierengewebes zerstört sind treten klinische Symptome auf, jetzt spricht man auch von einer Niereninsuffizienz. Vor allem ältere Katzen und Hunde erkranken bisweilen an einer chronischen Niereninsuffizienz (CNI). Also einem längeranhaltenden, irreversiblen Funktionsverlust der Niere. Klinische Anzeichen hierfür sind vermehrtes Trinken und Urinieren, Appetietlosigkeit, Erbrechen und folglich Abmagerung oder auch struppiges Fell sowie übler Mundgeruch.

Sollten Ihnen bei Ihrem Tier obengenannte Symptome aufgefallen sein, oder ist Ihre Katze bereits über 10 Jahre alt und Ihr Hund bereits ein Senior, ist es an der Zeit in Ihrer Tierarztpraxis vorstellig zu werden. Mittels einer Blutuntersuchung können nierenspezifische Werte gemessen und so eine Aussage über das Vorliegen und den Grad eines Nierenversagens getroffen werden.

Die Therapie einer bestehenden CNI ist vielfältig, eine Protein- und Phosphatarme Nierendiät und Phosphatbinder bilden dabei die Grundlage. Desweiteren kann es nötig sein regelmäßig Blutdrucksenker und Medikamente zur Reduktion einer Übersäuerung des Körpers zu verabreichen. Auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr muss ebenfalls stets geachtet werden, um das Organ in seiner Ausscheidungsfunktion zu unterstützen. 

Die Niere ist, im Vergleich z.B. zur Leber, nicht in der Lage  entstandene Schäden zu reparieren. Es ist daher lebensnotwendig, die Krankheit frühzeitig zu erkennen und erhaltendes Nierengewebe in seiner Funktion zu schützen und zu unterstützen.

Daher Liebe Tierbesitzer stellen Sie uns Ihre Vierbeiner gerne auch zu einer jährlichen Routineblutuntersuchung vor, hierbei werden neben der Niere u.a. auch die Leber untersucht, nicht nur ein Soll für unsere lieben Senioren!

Vielen Dank für Ihr Interesse, Ihre Tierarztpraxis Heinecke

 

braune Hundezecke

Durch Parasiten übertragbare Krankheiten

Liebe Tierfreunde, aus einem aktuellen Anlass möchten wir Sie heute kurz darüber informieren, welche Möglichkeiten bestehen, Ihren Vierbeiner vor parasitär übertragbaren Krankheiten zu schützen.  Doch zunächst dazu eine kleine Anekdote aus unserem Praxisalltag. :

Henry* (*Name geändert), ein 14 Monate alter Border Collie hatte, untypisch für sein Alter und seine Rasse, seit geraumer Zeit keine rechte “Lust” auf die sonst so spannenden Freizeitaktivitäten mit seinem Frauchen. Diese war bald so besorgt um ihren Hund, dass sie unter anderem in unserer Praxis nach einer Ursache für Henrys Lethargie suchte. Nach einem Bluttest stand fest, Henry leidet an einer durch die braune Hundezecke übertragbaren “Ehrlichiose”, neben der bekannten Lime Borreliose eine von (Gott sei Dank) wenigen in Deutschland vorkommenden “Zeckenkrankheiten”. Doch das kuriose daran ist, dass die braune Hundezecke ihr Verbreitungsgebiet eigentlich nur im sehr südlichen Deutschland und in der Schweiz hat und Henry den Norden Deutschlands nie verlassen hatte. Wie der Hund zu seiner Zecke kam sei ungeklärt, wie man ihn davor schützen kann sollen Sie liebe Tierbesitzer aber wissen.

Die im Zoohandel erhältlichen Floh- und Zeckenhalsbänder können allenfalls nur einen kleinen Bereich des Tierkörpers vor Ektoparasiten schützen, und haben nur einen Repellenteffekt, d. h. nur eine abschreckende Wirkung auf die kleinen Blutsauger. Auch spot-on Präparate aus dem Handel wirken, meist auf Basis eines Duftstoffes, in Kriesensituationen nur bedingt. Die in der Apotheke oder in den Tierarztpraxen erhältlichen Präparate hingegen enthalten einen Wirkstoff der zusätzlich zum Absterben der Parasiten führt. Regelmäßig im spot-on-Verfahren aufgetragen wird der Wirkstoff in den Talkdrüsen des ganzen Körpers gespeichert und kontinuierlich freigegeben. Eine gewisse Kontaktzeit muss allerdings gegeben sein, was immer wieder zum Irrglauben führt manche Präparate würden bereits Resistenzen aufweisen. Diese Kontaktzeit ist aber in der Regel kurz genug, um das Tier ausreichend zu schützen. Einige Präparate sind sogar gleichzeitig für die Entwurmung (ausgenommen Cestoden) Ihres Tieres zugelassen, so schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe.

Desweiteren gibt es die Möglichkeit Ihren Hund durch eine Impfung zu schützen. Bislang zwar “nur” vor der gefürchteten Borreliose, aber dank eines neuen erweiterten Impfstoffes dieses sehr effektiv. Die Borrelien werden dabei bereits noch in der Zecke, nämlich durch die durch ihre Blutmahlzeit aufgenommenen Antikörper des Hundes, unschädlich gemacht.

Liebe Tierfreunde, Sie sehen es ist einfach und doch kann es lebensrettend sein, Ihr Tier vor Flöhen und Zecken zu schützen. Sollten Sie darüberhinaus noch weitere Fragen zu den verschiedenen Produkten und Möglichkeiten haben, fragen Sie einfach unser freundliches Team, Ihrer Tierarztpraxis Heinecke.

 

  

  

Staupe, Tollwut, Blauzunge… – Impfen Ja, oder?

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 Liebe Patientenbesitzer, regelmäßig erhalten wir amtliche Mitteilungen des Landkreises, wie z.B. über das Auftreten und Umgehen von und mit verschiedenen Infektionskrankheiten. Wir möchten Sie hiermit über einige wichtige Neuigkeiten informieren.

Nach einem positiven Staupefall im Landkreis Uelzen, gab es nun auch einen klinisch erkrankten Fuchs in Lüdersburg. Die hochansteckende Virusinfektion, an der vor allem Hunde erkranken, breitet sich also aus. Sie hat verschiedene Verlaufsformen, und nur in milden Fällen ist eine “Heilung” möglich. Nicht nur Welpen, wie links im Bild, erkranken an der meist fieberhaften Allgemeinerkrankung, welche mit respiratorischen oder z.B. auch gastrointestinalen Symptomen einhergehen kann. Eine vermeintlich überstandene Infektion kann noch nach Wochen oder Monaten zu schweren Entzündungen des Gehirns führen und schließlich zum Tode. Welpen geimpfter Hündinnen sind bis zur ca. 4. Woche durch mütterliche Antikörper geschützt, danach kann nur eine jährliche Impfung vor einer Ansteckung mit dem Staupevirus, welches mit dem Masernvirus des Menschen verwandt ist, schützen.

Desweiteren wird von einem Tollwutfall bei einer Fledermaus im Landkreis Lüneburg berichtet. Zwar ist dieses Virus nicht mit dem der Tollwut des Hundes bzw. der Katze zu vergleichen (es handelt sich um 2 unterschiedliche Genotypen) und eine Übertragung auf jene eher auszuschließen, jedoch soll ins Bewußtsein gerufen werden, dass Tollwut in Deutschland auftritt und diese auch auf den Menschen übertragen werden kann. Deutschland ist seit wenigen Jahren Tollwutfrei. Dieser Status bleibt von den Fledermausfällen unberührt und damit dies so bleibt, gilt die allgemeine Impfpflicht für Tollwut –  zumindest für den grenzüberschreitenden Verkehr. Der Tollwutschutz nach Impfung hält mindestens 2 Jahre, d.h. neben der jährlichen Staupeimpfung (u.a.) und dem damit verbundenen Gesundheitscheck wird diese nur alle 2 Jahre aufgefrischt.

Und für unsere Großtierbesitzer wichtig, ist der diesjährige Umgang mit der Blauzungenimpfung. Eine ImpfPFLICHT besteht laut Ministerium seit diesem Jahr nicht mehr, sie erfolgt lediglich auf freiwilliger Basis. Was nicht bedeutet dass die Bluetongue “ausgerottet” ist. Vor allem Schafbesitzern wird geraten ihre Tiere noch vor Beginn der Stechmückensaison impfen zu lassen, da hier Infektionen zu 80% tödlich verlaufen! Rinder erkranken hingegen oft unbemerkt. Appetietlosigkeit auf Grund von Fieberschüben,  bakterielle Sekundärinfektionen und z.B. Verkalbungen sind hier oft nur unspezifische Symptome. Die Kosten des Impfstoffes werden wie im letzten Jahr von der Tierseuchenkasse getragen. Was die Enscheidung Impfung – Ja! erleichtern sollte.

 Liebe Tierbesitzer,  es ist am Ende doch recht simpel -  Bitte schützen Sie ihre Tiere durch eine einfache Impfung!

Ihre Tierarztpraxis Heinecke

  

  

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 Mein Tier hat Durchfall, was tun?m_hund_kotzt

 Liebe Tierbesitzer, dass es mit dem Stuhlgang mal nicht so klappt, kann viele Ursachen haben. Allen voran sind das Stress oder das falsche Futter, seltener handelt es sich um eine echte Infektion durch Viren oder Bakterien. Jedoch sollte man einen länger andauernden Durchfall, der am 2. oder 3. Tag nicht verschwunden ist, einen der mit Erbrechen verbunden ist oder gar einen blutigen, genauer unter die Lupe nehmen. Vor allem Welpen dehydrieren in diesen Fällen sehr schnell, was zum Kreislaufschock und zu Nierenschäden führen kann. 

Ihre erste Amtshandlung sollte in solchen Fällen immer sein: NULLDIÄT für die nächsten 24 Stunden! Sorgen sie allerdings für reichlich Flüssigkeitszufuhr, am Besten in Form von Elektrolytlösungen, das kann auch eine einfache Hühnerbrühe sein, aber bitte ohne Fleischbeilage! Verlangen sie Ihrem Tier jetzt keine Höchstleistung ab und Finger weg von Medikamenten aus Ihrer Hausapotheke, auch keine Kohletabletten!

Wird ihr Tier dann bei uns vorstellig, schildern sie uns den genauen Verlauf, d.h. Häufigkeit, Konsistenz und Farbe des Kotes. Wann war die letzte Wurmkur? Dank regelmäßiger Entwurmung sind zwar Durchfälle auf Grund von Würmern seltener geworden, jedoch können auch andere Darmparasiten, z.B. Giardien, oder Kokzidien Ursache schwerer Durchfälle sein. Sollten wir oder Sie dies vermuten, bringen Sie uns gleich eine möglichst frische Stuhlprobe mit, wir kümmern uns um die genaue Diagnose. Bei uns erfahren Sie dann auch wie es mit der Behandlung weiter geht. In der Regel sind Antibiotikagaben erforderlich und eine strenge “Darmdiät”. Darmgewebe regeneriert sich sehr schnell, möchte dabei aber auch “richtig” unterstützt werden.

Wir beraten Sie in allen Fällen natürlich gern und helfen bei einer schnellen Genesung Ihres Lieblings.

Ihre Tierarztpraxis Heinecke

 

  Der Igel und die kalte Jahreszeit

Liebe Tierfreunde!

 Aufgefundene und eventuell verletzte Igel werden  bei uns kostenlos behandelt. Seien es lebensrettende Medikamente oder auch ”nur” eine Behandlung gegen Flöhe und Darmparasiten, scheuen Sie nicht davor uns aufgenommene Igel vorzustellen.

Doch was tun, wenn man einen Igel auffindet? Ist das Tier sichtlich unverletzt und mindestens 500 Gramm schwer, sollte man ihm einfach nur einen frostfreien Unterschlupf  für den Winter gewähren. Leichtere oder verletzte Tiere sollten aufgenommen werden. Leider gibt es zur Zeit keine bekannten Igelauffangstationen, daher sind Sie gefragt liebe Tierfreunde! In aller Regel sind die geschwächten Tiere stark verwurmt und verfloht, da kommen wir ins Spiel, kostenlos behandeln wir Ihr Fundtier. Bitte denken Sie auch daran,Ihre anderen Haustiere zu entwurmen und gegen Flöhe vorzugehen, wenn sie auf Igel oder deren Kot treffen! 

Danach ist wichtig für eine Igelgerechte Behausung zu sorgen. Igel sind Einzelgänger, Nachtschwärmer und brauchen viel Platz. Eine zugluftfreie Kiste von mind. 1 qm Grundfläche sollte es sein. Trockenes Laub oder Stroh als Einstreu genügen, es sollte regelmäßig gereinigt werden, da Igel wahre ”Stinker” sein können. Als Nahrung dienen im Handel verfügbares Igelfutter oder auch einfaches Katzenfutter und Wasser, bitte keine Milch, diese vertragen die kleinen Stachelhäuter nicht. Frühestens im April und mit dem nötigen Mindestgewicht kann er dann wieder ins Freie entlassen werden. Sollten Sie noch Fragen haben, oder sich gar dazu bereit erklären Fundtiere aufzunehmen, melden Sie sich bitte bei uns in der Praxis.

Immer wieder freuen wir uns über kleine Spenden für unsere ”Igelkasse”.

Vielen Dank  für Ihre Hilfe!

Ihr Praxisteam                                                                                                               

                                                                                                                   

 

Sie erreichen uns zu jeder Tages-und Nachtzeit unter folgender Nummer:

               —- 04179/340 —–

Unsere Kleintierpraxis hat regelmäßig zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montags – Freitags : 14.30 Uhr – 15.30 Uhr und 18.30 Uhr – 19.30 Uhr
Mittwochs
findet keine! reguläre Sprechstunde statt, wir sind aber für Notfälle selbstverständlich für Sie zu erreichen.

Um Ihre Wartezeit zu verkürzen, vereinbaren Sie doch einfach in Fällen von v.a. routinemäßigen Behandlungen, wie Impfungen z.B., telefonisch im Voraus (ca. 1Woche vorher) einen Termin außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Wir sind immer darauf bedacht Ihre Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, wollen aber andererseits unseren Patientenbesitzern jede Frage beantworten und jedem Tier die nötige Aufmerksamkeit/Behandlungszeit zukommen lassen. Wir sind Ihnen daher immer wieder sehr dankbar für Ihr entgegengebrachtes Verständnis, wenn es doch einmal etwas länger dauert. Sollten Sie auch nur einmal Medikamente für Ihr Tier benötigen, welche es regelmäßig einnehmen soll (z.B. bei chron. Herzinsuffizienz, oder Arthrose) können Sie sich hierfür auch zwischen den Sprechzeiten einen Termin zur Abholung bei unserer freundlichen Sprechstundenhilfe Frau Biermann (TFA) geben lassen.

Groß- und Nutztierpraxis:

Hausbesuche und die tierärztliche Behandlung von Groß- und Nutztieren vor Ort können Sie ebenfalls unter der Nummer 04179 / 340 jederzeit unkompliziert mit uns vereinbaren. Vor allem für planbare Behandlungen (KB´s, Blutprobenentnahmen, Trächtigkeits-/Fruchtbarkeitsuntersuchungen, Kastrationen o.Ä.) bitten wir Sie um eine rechtzeitige Terminvereinbarung –  für unsere Vormittagstour bis 9.00Uhr, für unsere Tour am Nachmittag bis 16.00Uhr- damit wir besser planen und Raum für Notfällen lassen können.

 

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Anfahrt:

Sie finden uns in der Moverstr. 5, in 21423 Hunden (Drage).

Lage und Routenplanung via Google Maps (hier klicken)

In unseren hellen und modernen Praxisräumen erwartet Sie und die kleinen Patienten ein nettes, junges und kompetentes Ärzteteam. Unsere tiermedizinische Arbeit führen wir jeweils auf Grundlage der neuesten medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse durch und können dabei auf jahrelange praktische Erfahrungen zurückblicken.
Wir sind also in allen Fragen, die die Gesundheit ihrer Tiere betreffen, ein kompetenter Ansprechpartner.  Sie erreichen uns zum Wohl ihrer Tiere ganztags und in Notfällen selbstverständlich auch in der Nacht jederzeit per Telefon.

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Einen kleinen Eindruck von unserer Praxis und dem dort arbeitenden Team möchten wir Ihnen anhand der folgenden Bilder vermitteln:

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Unsere Tierarztpraxis versorgt Ihre Heim-, Haus-, Groß- und Nutztiere (vom kleinsten Schildkrötenbaby über z.B. Maus, Hamster, Hund und Katze bis hin zur ausgewachsenen Milchkuh) rundum bei allen allgemeinen gesundheitlichen Problemen auf dem Stand der neuesten fachlich-wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Darüber hinaus bieten wir folgende Leistungen an:

  • allgemeine tierärztliche Versorgung aller  Heim-, Haus-, Groß- und Nutztiere
  • 24-Stunden-Notdienst für ihre Tiere
  • ambulante Operationen (insbesondere Weichteilchirurgie)
  • Röntgen, Ultraschall
  • eigenes Labor für Blutanalyse, Blutchemie, Resistenztests, parasitologische Untersuchungen IMG_5968.JPG [singlepic id="5" w="150" h="100" mode="" float="left" ]

Sie können auf folgenden Wegen mit uns Kontakt aufnehmen:

Tierarztpraxis Heinecke
Mover Straße 5
21423 Drage

Telefon: 04179 / 340
(ganztägig erreichbar)

Telefax: 04179 / 759079

E-Mail: tierarzt.heinecke [at] t-online.de

Weitere Informationen (Impressum):

Die Tierärzte Gerd Heinecke und Kristin Heinecke, sowie die Tierärztin Anja Loch sind eingetragen in der Tierarztkammer des Bundeslandes Niedersachsen.

Steuernummer: de227897569

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